Informationen für Elternausschüsse


Als Elternausschuss sind Sie im direkten Gespräch mit den Profis - der Kitaleitung. Wir haben Ihnen hier ein paar Informationen zusammengestellt, die Ihnen in Ihrem Ehrenamt hoffentlich weiterhelfen werden. Wenn doch noch Fragen offen sind - wenden Sie sich gerne direkt an uns!

Die Informationen für den GBS Elternausschuss haben wir unter der Kategorie "GBS ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen" für Sie zusammengetragen.

Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) regelt das Zusammenspiel zwischen allen Beteiligten rund um die Tagesbetreuung (Kita und GBS!) und Tagespflege.

In ihm finden sich die Allgemeinen Vorschriften zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Aufgaben der Einrichtungen, die Rechtsbeziehungen usw.

Die "Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen" vom 01. August 2012 regeln

  • Allgemeine Bestimmungen (z.B. Raumbedarf, Anwendung von Gewalt)
  • Standort, Bau und Ausstattung (z.B. Sanitärräume, Pädagogisch genutzte Räume, Spiel- und Beschäftigungsmaterial)
  • Gesundheitsschutz und Hygiene (z.B. Infektionsschutz, Ernährung)

Mit dem Landesrahmenvertrag (LRV) treffen die Behörde für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Integration (BAGSFI = Sozialbehörde) und viele Kita-Verbände Vereinbarungen über die Leistungsarten nach § 16 KibeG, die Qualitätsentwicklung nach § 17 KibeG und die Grundsätze der Leistungsentgeltberechnung nach § 18 Abs. 1 KibeG.

Kitas sind keine Verwahranstalten, sondern Bildungseinrichtungen!

Kinder sind von Geburt an neugierig: sie wollen lernen, erfahren, wissen. Diesem Bedürfnis sollen die Kitas bestmöglich nachkommen. Auch um dazu beizutragen, den Kindern optimale Grundlagen für ihren weiteren Bildungsweg zu geben.

Aus den Bildungsempfehlungen wurden die Bildungsleitlinien für die pädagogische Arbeit in Kitas. Diese wurden im Rahmen einer Fachtagung am 27.09.2024 vorgestellt. 

Eins vorweg: Es gibt keinen festen Schlüssel z.B. pro 11 Kinder muss 1 Erzieher da sein.
Das ist in Hamburg etwas komplizierter und hängt von der Leistungsart des Kitagutscheins ab (Krippe 4h, Elementar 8h etc.).

Seit 2018 gibt es aber eine Vereinbarung, die auch im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) Einzug gefunden hat. Nähere Infos am Ende des Beitrages.

Generell gilt:

Die Kita-Träger erhalten über die Kita-Gutscheine eine Kind bezogene Anzahl an pädagogischen Wochenstunden finanziert.

Flüchtlingskinder in der Kindertagesbetreuung - Allgemeine Info. aus der Sozialbehörde:

Es gibt immer wieder Fragen zur Sicherheit in der Kita. Hier finden Sie Informationen, die Ihnen dabei vielleicht weiterhelfen.