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Pressemitteilung / Stellungnahme LEA Hamburg zum vorgestellten Fahrplan Kitaöffnung

Sozialsenatorin Melanie Leonhard hat heute den mit Spannung erwarteten Fahrplan für eine möglich weitere Kitaöffnung vorgelegt. Von der Notbetreuung zurück zum Normalbetrieb ist in der Pressemitteilung zu lesen.

Der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung begrüßt, dass die politischen Verantwortlichen in Hamburg unsere Forderung zum Anlass genommen haben, sich der Sorgen der Eltern um ihre Kinder anzunehmen.

Als Eltern haben wir jetzt zumindest einen vorbehaltlichen zeitlichen Rahmen, der uns Planungs möglichkeiten eröffnet. Wir bleiben gespannt, wieweit die Kitas den Erwartungen der Eltern, ihre Kinder wieder in die Kitas bringen zu können, auch tatsächlich umsetzen können.

Update: DGB fordert bessere Absicherung für Eltern

Der Landeselternausschuss (LEA) Hamburg fordert: Hilfspaket für Eltern darf keine Mogelpackung werden

  • Bund will Hilfspaket auf den Weg bringen
  • Maßnahmen aber nur, wenn Ressourcen aufgebraucht
  • Vorreiter Hamburg: Danke dafür, dass die Erstattung der Elternbeiträge während der Schließzeiten bereits geklärt ist!

Wir sind dankbar, dass der Bund die Appelle der Elternvertretungen aufnimmt und auch ein Notfallpaket nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für Eltern beschließt. So heißt es auf der Seite des Bundesministeriums:

  • Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung  Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Voraussetzung dafür ist,
    - dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
    - dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind.

D. h. diese Eltern müssen erst ihre kompletten restlichen Urlaubstage und – soweit vorhanden – Gleit- und Überstunden aufbrauchen. Also Urlaubstage, die in der Regel schon anderweitig verplant sind, u. a. durch die regulären Schließzeiten der Kitas und Schulen in den Sommerferien. Damit stellt sich die Frage, ob sich diese Unterstützung nicht als Mogelpackung entpuppt.

„Um Eltern wirklich zu helfen, dürfen keine weiteren Hürden geschaffen werden, welche sich im Verlauf des restlichen Jahres negativ auswirken würden. Die Forderung nach Urlaubsabgeltung und Überstundenabbau wirkt der Sicherstellung der Kinderbetreuung in den kommenden Ferien entgegen“, so Michael Thierbach vom LEA Vorstand und fährt fort: „Sie kann deshalb nicht das Maß sein mit welchem diese finanzielle Hilfe verbunden ist. Wer wirklich für Familien Hilfen aufbringen möchte, der sollte sich auch in die Situation der Familien versetzen. So unbekannt sollte der Politik die Ferienbetreuung nicht sein."

Eine weitere Maßnahme scheint dagegen wirklich eine reine Unterstützung zu sein: Notfall-KiZ

  • Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro erhalten. … Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ: Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Anders als in einigen anderen Ländern hat Hamburg bereits die Entscheidung getroffen, dass während der Zeit der Corona-bedingten Kitaschließungen, keine Elternbeiträge gezahlt werden müssen. Auf der Seite Sozialbehörde unter Corona Virus und Kindertagesbetreuung heißt es dazu:

  • Müssen Eltern weiterhin Elternbeiträge zahlen, auch wenn ihr Kind nicht betreut wird?
    … Um Sicherheit sowohl für die Eltern als auch für die Kita-Träger zu schaffen, hat die Sozialbehörde vor dem Hintergrund der besonderen Situation entschieden, dass alle Eltern für den Zeitraum keine Elternbeiträge zahlen müssen, für den der Senat die Einschränkungen der Kita-Regelversorgung ausgesprochen hat. Diese Einschränkungen gelten zunächst bis zum 19.04.2020. … Für den Monat April wird noch eine Regelung getroffen. …. Ausgenommen hiervon ist eine Erstattung der Beiträge für Leistungen außerhalb des Kitagutscheinsystems (Zusatzangebote etc.).

Wir, die Landeselternvertretung Hamburg, sprechen dafür ausdrücklich unsren Dank aus!

Der Landeselternausschuss (LEA) Hamburg ruft zur Solidarität mit Eltern auf

  • Eltern mit ihren Sorgen nicht allein lassen
  • Maßnahmenpaket nicht nur für die Wirtschaft auf den Weg bringen, auch für Eltern!
  • Entgegenkommen und Unterstützung seitens Arbeitgeber unerlässlich

Hamburg – und alle anderen Bundesländer – haben weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus beschlossen. In Hamburg sind ab kommenden Montag die Kitas und Schulen geschlossen, es gibt eingeschränkt Notbetreuung.

Um es vorweg klar zu formulieren:

All diese Maßnahmen zielen darauf ab, die weitere Verbreitung einzudämmen.
Sie dienen nicht – und können auch gar nicht – die Infektionen auf 0 zu fahren.

Der Landeselternausschuss Hamburg unterstützt das getroffene Maßnahmenpaket, ruft aber zur Solidarität mit den Eltern auf. Für die Wirtschaft werden viele Hilfestellungen vereinbart. Das ist gut so und auch wichtig.

Aber es muss auch für die Eltern Hilfen geben. Sie dürfen mit ihren Sorgen – teilweise Existenzsorgen – nicht allein gelassen werden.

Eltern werden mit der Situation konfrontiert, dass sie sich kurzfristig um Alternativen für die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssen und dabei nicht auf die bestehenden Angebote u. a. der Großeltern zurückgreifen können, da diese sonst ggfs. gefährdet werden. Wenn Eltern zuhause bleiben, droht ihnen Verdienstausfall oder gar Weitreichenderes.

Die flächendeckenden Schließungen von Kita und Schule bedeuten einen großen Einschnitt ins tägliche Leben von ALLEN, nicht nur von Familien.

Die Schließzeiten können in den seltensten Fällen durch noch zur Verfügung stehende Urlaubstage abgedeckt werden. Nicht immer sind die Arbeitgeber so entgegen kommend, wie es in dieser Zeit wünschenswert wäre und können es vielleicht auch nicht sein, sondern verweisen einfach auf bestehende Arbeitsverträge.

Es kann sich auch nicht immer auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 616 bezogen werden, in dem es sinngemäß heißt: „Wer ohne eigenes Verschulden und aus einem persönlichen Grund verhindert ist und nicht zur Arbeit kommen kann, bekommt trotzdem weiter Gehalt“, da dieser durch Arbeits- bzw. Tarifvertrag aufgehoben sein kann.

Wir, die Landeselternvertretung Hamburg, erwarten, dass seitens Bund und Land ein Hilfspaket für Eltern geschnürt wird.

Eltern sind in unserer Gesellschaft unverzichtbar – für unsere Kinder und für unsere Gesellschaft. Bleiben Eltern jetzt wegen nicht mehr vorhandener Kinderbetreuung Zuhause, fehlen sie u. a. an Arbeitsstellen in wesentlichen Bereichen der Gesellschaft und der Wirtschaft. Die Folgen: Weitere wirtschaftliche Einbrüche wären zu erwarten. Wird den Eltern geholfen, wird allen geholfen.

Ein erster Schritt wäre die klare Zusage, dass Eltern von den Zuzahlungen zur Kinderbetreuung während der jetzt verordneten Schließzeit befreit werden. Dadurch wird den Eltern wenigstens die Möglichkeit gegeben, diese Mittel anteilig für alternative Kinderbetreuung zu nutzen.

Diese Anregung haben wir auch an die Sozialbehörde weitergegeben und fanden damit Gehör. So ist auf der Behördenseite unter Corona Virus und Kindertagesbetreuung zu lesen: „… Die zuständige Behörde wird die offenen Fragen zur Beitragszahlung im Laufe der 12. Kalenderwoche klären und dann dazu an dieser Stelle informieren“.

Ist das eigene Kind direkt betroffen und krank, können zehn (bei Alleinerziehenden 20) Krankheitstage in Anspruch genommen werden. Wenigstens für Kinder unter 12 Jahren. Wenn das eigene Kind nicht direkt betroffen ist, können diese Tage nicht in Anspruch genommen werden. Hier wäre z. B. eine steuerfinanzierte Erweiterung der Krank-Tage denkbar, wie auch von der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKI) ins Spiel gebracht.

Weitere Infos in unserem Beitrag: Corona Virus

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