Die Schlichtungskommission hat ihre Arbeit beendet und einen Schiedsspruch vorgelegt.
Damit ist der Tarifstreit aber noch nicht beendet.

Der Schiedsspruch, der mehrheitlich getroffen wurde, ist nur eine Empfehlung an die Tarifparteien. Was beinhaltet der Schiedsspruch?

  • Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro (steuer- und abgabenfrei).
  • Sockelbeitrag in Höhe von 200 Euro ab März 2024 und lineare Erhöhung von 5,5 %
    (bzw. Aufstockung um mindestens 340 Euro)
  • Laufzeit 24 Monate - ab Januar 2023 gerechnet
  • abweichende Regelungen für Studierende, Auszubildende, Praktikant*innen (Inflationsausgleich 620 Euro, dann monatlich 110 Euro)

Die Tarifverhandlungen werrden mit dieser Empfehlung am Samstag, 22. April fortgeführt. 

Seitens ver.di wurden nachfolgende Flugblätter erstellt:

Falls keine Einigung erzielt wird, wären unbefristete Streiks möglich. 

Weitere Infos:

Hintergrund Tarifverhandlung Öffentlicher Dienst:
Wer ist betroffen? Verhandlungsparteien: Arbeitgeber (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber) und Gewerkschaften (u.a. ver.di, DBB, GEW, ...)

Weitere Infos zu den Tarifverhandlungen u. a.

*Medienbeiträge stehen immer nur eine bestimmte Zeit online z. V.