In Hamburg starten die Frühjahrsferien. Von der Schulbehörde wurden die "Eckpunkte für die Betreuung in den Märzferien" herusgegeben. Das Papier dient "als Handlungsorientierung für das Bildungs- und Betreuungsangebot in den anstehenden Frühjahrsferien an GBS- und GTS-Grundschulen zur Eindämmung von möglichen Infektionsgeschehen". In dem Papier finden Sie folgende Informationen:
Zielgruppe und Angebotsvielfalt und -umfang
- Die Teilnahme steht grundsätzlich allen Kindern offen, Einschränkungen möglich.
- Die Angebotsvielfalt kann noch eingeschränkt bzw. anders ausgestaltet sein.
- Reiserückkehrer*innen müssen die geltenden Infektionsschutzregelungen beachten.
Testpflicht bzw. Testmöglichkeiten
- Tstpflicht in der Ferienbetreuung und der Lernferien
Einhaltung Vorgaben des aktuellen Muster-Corona-Hygieneplans.
Ausnahmen (besondere persönliche Härte) - Testung Schülerinnen und Schüler dreimal die Woche
Abstand und Maskenpflicht
- Maskenpflicht Innenräume
- Die Masken dürfen auf dem Schulhof und beim Essen abgesetzt werden.
- Bei Theater- und Musikangeboten kann die Maske abgenommen werden.
- Bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen gilt keine Maskenpflicht.
- Die Regelungen für die Kohortentrennung sind aufgehoben.
Gruppengröße und Organisation
- Die Organisation von Gruppen orientiert sich an der normalen Gruppengröße.
- Einbindung externer Angebote/Kursleitungen in die Ferienbetreuung möglich.
- Die Teilnahme von Kindern an dem Angebot der „Hamburger Lernferien 2022“ ist in der Angebotsplanung zu berücksichtigen und nach Möglichkeit zu unterstützen.
Räume, Außenbereiche und Materialien
- Sporthallen stehen für die Nutzung der Ferienbetreuung ausdrücklich zur Verfügung.
- Reinigung sowie die Bereitstellung von Seife, Desinfektionsmittel etc. werden gewährleistet.
- Genutzte Räume sind regelmäßig und ausgiebig zu lüften.
- Vorhandene mobile Luftfilter sind ergänzend zur Lüftung einzusetzen.
- Die Nutzung außerschulischer Sportstätten ist für Ganztagsangebote nach Absprache mit den Vereinen möglich,
- Funktionsräume sollen nach Möglichkeit zeitversetzt genutzt werden.
Wasch- und Toilettenbereiche ebenfalls.
Ausflüge
- Ausflüge sind ausdrücklich möglich.
- Der Besuch von außerschulischen Lernorten ist möglich.
- Zudem sind bei der Benutzung des ÖPNV im Rahmen der o.g. Anlässe die Regelungen des HVV bzw. der jeweiligen Unternehmen zu beachten.
Verpflegung
- Die gemeinschaftliche Nutzung der Kantinen ist möglich, eine zeitversetzte Nutzung ist allerdings vorzuziehen.
Allgemeine Hygienevorgaben
- Betreuung ausschließlich von Kindern ohne akute Krankheitssymptome
- Die Teilnahme an der Betreuung bei leichten Erkältungszeichen (wie Schnupfen und Husten) und unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand ist bei Kindern im Grundschulalter möglich.