Kinderrechte ins Grundgesetz - seit langer Zeit wird dafür gekämpft, bisher mit eher mässigen Erfolg.

Nun hat Hamburg mitgeteilt, dass die Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen werden sollen. Dies will die Hamburger Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am Mittwoch, 15. Februar beschließen. 

Es geht um folgende Formulierung: "Die Freie und Hansestadt Hamburg achtet, schützt und fördert die Rechte der Kinder". Auf diesen Satz, der in die Präambel (Vorwort) der Hamburgischen Verfassung aufgenommen werden soll, haben sich die Regierungsfraktionen gemeinsam mit der CDU verständigt.

Dies soll aber nicht die alleinige Änderung sein. U. a. geht es auch um den Kund den Schutz und die Förderung des Ehrenamtes. Der gemeinsame Antrag von SPD, Grünen und CDU spricht von einer zeitgemäßen Ergänzung der Verfassung. Mit ihr sollen die Grundlagen des Zusammenlebens in der Stadt betont werden.

Den kompletten Wortlaut des Antrages finden Sie hier: DS 22/10946: Den Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus sowie Kinderrechte und ein starkes Europa in der Präambel der Hamburgischen Verfassung verankern und das freiwillige Engagement insbesondere in Form des Ehrenamts stärken