Update: 12. Juni: Gebuchte und nicht genutzte Betreuung in den Maiferien kann noch abgebucht werden / 2. Juni und 18. Mai: Info Gruppengröße

Auf Nachfrage des LEAs bei der Schulbehörde (BSB) wurde folgendes mitgeteilt:

"Bis zu den Sommerferien wird im Rahmen des Ganztags eine Notbetreuung bzw. eine Feriennotbetreuung in den Maiferien angeboten, die grundsätzlich von 8 bis 16 Uhr geöffnet wird. Die Teilnahme an beidem steht grundsätzlich allen Familien offen. "Kein Kind (unter 14 Jahren) wird von der Schule abgewiesen" so die offizielle Mitteilung der BSB. Die Notbetreuung ist nicht auf spezielle Berufsgruppen eingeschränkt. Insofern haben alle Schulkinder unter 14 Jahren unabhängig von einem bereits betreuten Geschwisterkind die Möglichkeit, in die Notbetreuung zu gehenDie Anzahl der Teilnehmenden ist durch die Vorgaben des Infektionsschutzes und durch räumliche Kapazitäten begrenzt".

Die Organisation der Ferienbetreuung wird wie gewohnt entweder durch den Kooperationspartner (GBS Träger) oder durch die Schule (GTS) durchgeführt bzw. organisiert.

Es gibt seitens Hygiene- und Schutzmaßnahmen einige Vorgaben die vor Ort berücksichtigt werden sollen. Diese beziehen sich auf die Gruppengröße, Zusammensetzung der "Lerngruppe" usw. Die Umsetzung obliegt den Verantwortlichen vor Ort, wird aber auch z. B. durch die örtlichen, räumlichen und personellen Ressourcen beeinflusst.

Speziell zu den bevorstehenden Mai-Ferien erhielten wir die Auskunft: "Die Feriennotbetreuung in den Maiferien steht in dieser besonderen Situation grundsätzlich auch Eltern offen, die bisher keine Ferienbetreuung gebucht hatten".

Wenn sich durch diese Öffnung die Situation ergibt, dass die Anzahl der z. V. stehenden Plätze nicht ausreicht, wurde seitens BSB folgende Reihenfolge bei der Auswahl durch den Träger vorgegeben:

  1. Kinder von Eltern in „systemrelevanten“ Berufen sowie Kinder mit besonderem Schutzbedarf bzw. Kinder, die aus prekären, bildungsfernen und räumlich beengt lebenden Familien stammen;
  2. Kinder von Alleinerziehenden;
  3. Kinder, die seit Schließung der Schulen regelmäßig die Notbetreuung nutzen;
  4. Losverfahren.

Und zu den Sommerferien: "Die Überlegungen zu Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen der Sommerferien sind noch nicht abgeschlossen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung plant rechtzeitig die Betreuungsbedarfe abzufragen, um Planungssicherheit für die Eltern zu schaffen".


Update 2. Juni:  Info aus der BSB: Seit dem Ende der Maiferien befinden sich alle Schüler*innen wieder zumindest teilweise im Präsenzunterricht. Um auch bei steigenden Schülerzahlen für die Organisation der Notbetreuung die notwendige Flexibilität zu erhalten, kann die Gruppengröße analog zu den Lerngruppen im Unterricht auf 15 erhöht werden.

Update: 18. Mai: Auszug aus dem Schreiben "Aktuelle Informationen zum Corona-Virus – Eckpunkte für den Unterricht ab dem 25. Mai 2020 sowie Sicherung der Schulverpflegung" vom 12. Mai 2020 an die Schulen:

Unter Punkt 16 "Organisatorische Rahmenbedingungen: Lerngruppen statt Klassen" finden sich die Hinweise auf die Notbetreuung wie folgt:

  • Betreuungsgruppen für die Not- oder Ferienbetreuung sind auf maximal 10 Schüler*innen zu begrenzen.
  • Für den Präsenzunterricht werden Lerngruppen, für die Notbetreuung Betreuungsgruppen und für die Ferienbetreuung Feriengruppen gebildet. ... Stimmt die Lerngruppe mit der Betreuungsgruppe bzw. der Feriengruppe überein, kann die Zahl von 10 (neu 15) Kindern pro Betreuungsgruppe im Einzelfall überschritten werden.
  • In jeder Gruppe sollen möglichst wenig Lehr- und Betreuungskräfte eingesetzt werden: bis Klassenstufe 4 maximal drei Lehr- und Betreuungskräfte pro Gruppe, von Klassenstufe 5-10 maximal sechs Lehr- und Betreuungskräfte pro Gruppe (neu!).