Aktuelles Schreiben vom 18. Januar der Sozialbehörde an die Eltern einzelner Kitas - nicht alle Kitas, sondern "nur" an die, in denen nach wie vor sehr viele Kinder betreut werden und bei denen deshalb personelle Engpässe bestehen.
In diesem Fall ist die Kita-Leitung berechtigt (wie mit Schreiben vom 6. Januar angekündigt), die Betreuungszeiten der Kita weiter einzuschränken. Es folgt ein "verschärfter" Appell an die Eltern.
"... die Betreuung Ihrer Kinder in der Kita mit Augenmaß und ausschließlich in Anspruch zu
nehmen, wenn Sie Ihr Kind anderweitig nicht betreuen können. Bitte prüfen Sie auch, inwieweit
eine Betreuung Ihres Kindes an nur einzelnen Tagen ausreicht.
In besonders gelagerten individuellen Notfällen sprechen Sie bitte Ihre Kita-Leitung an, um im
Einvernehmen zu klären, wie die Betreuung Ihres Kindes sichergestellt werden kann.
Wir möchten Sie zudem auf die Möglichkeit der privat organisierten Kinderbetreuung hinweisen,
die unter bestimmten Bedingungen weiterhin stattfinden kann".
Weitere Informationen finden sich hier privat organisierte Kinderbetreuung.
Es folgt der Hinweis, auf die neu geschaffene Möglichkeit des Bundes zusätzliche Kinderkranktage in Anspruch zu nehmen. Die letzte Hürde wurde gerade genommen. Der Bundestag hat ebenfalls zugestimmt. Infos hierzu finden sich hier: Entlastung für berufstätige Eltern.
Den Brief der Sozialbehörde und den Vordruck zur Bescheinigung für die Kinderkranktage finden Sie anliegend als PDF.
Unter "Infos für Kitas" sind weitere Informationen - nicht nur für Fachkräfte - zu finden:, u. a. die überarbeiteten Handlungsempfehlungen, aber auch das Schreiben an die Eltern und die Bescheinigung.