Auf der LEA Sitzung am 30. September wollen wir das Thema Impfen mal etwas näher zu betrachten: „Impfen – Was gilt und was ist in Planung?“
Die bestehende Gesetzeslage ist bereits unübersichtlich. Und nun liegt auch noch der Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium für ein Masernschutzgesetz vor.
- Was bedeutet das für Kitas und Eltern in Hamburg?
- Was gilt jetzt schon und was würde sich mit dem neuen Gesetz ändern?
Mit diesen und weiteren Fragen wollen wir uns auf der Sitzung beschäftigen.
Als Referentin steht uns Anja Quast aus der Sozialbehörde z. V.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Die Sitzung ist öffentlich. Kommen Sie vorbei, informieren Sie sich und diskutieren mit uns. Die Einladung finden Sie hier.
Hintergrund-Info:
Die Masern-Impfpflicht wird wohl 2020 kommen. Führende Gesundheitspolitiker der Bundesländer (unter anderem Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks) sind dafür, dennoch scheiden sich die Geister. Die Einen sind dafür, andere dagegen.
Das geplante "Masernschutzgesetz" schreibt vor, dass Kinder und Mitarbeiter*innen in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen.
- Was verbirgt sich dahinter?
- Was kommt auf die Einrichtungen zu?
- Aber auch auf die Eltern?
- Wie gehen die Behörden mit so etwas um?
- Gibt es einen „Fahrplan“ zur Kontrolle?
- Was passiert mit Eltern die dagegen sind?
Derzeit liegt der Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium für ein Masernschutzgesetz vor Darin heißt es:.
Ab kommenden Jahr soll die Aufnahme in Kita und Schule nur noch mit Nachweis der Impfung bzw. Immunität erfolgen. Für diejenigen, die bereits in Kita und Schule sind, gilt dies bis spätestens Ende Juli 2021.
Denen, die sich nicht an die Impfpflicht halten, droht ein Bußgeld. Im Extremfall bis 2.500 Euro.
Kitas dürfen nicht geimpfte Kinder künftig nicht mehr annehmen. Auch gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich nicht an die Impfpflicht halten.
Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor:
- Nachweis beider von der StIKo empfohlenen Impfungen
(aufnehmende Kinder wie auch Personen, die in den Einrichtungen arbeiten) - Ausnahmen: Personen mit medizinischen Kontraindikationen und diejenigen die vor 1970 geboren sind. Sowie die Personen, die die Krankheit nachgewiesenermaßen durchlitten haben.
- Nachweis: Durch Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest
- Übergangsfrist bis 31. Juli 20121 für jetzige Kita- und Schulkinder und Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung bereits tätig sind.
- Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden.
Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen. - Alle Ärzte*innen (außer Zahnärzte*innen) dürfen Schutzimpfungen durchführen.
- Die Dokumentation von Schutzimpfungen soll auch in elektronischer Form möglich sein.
(Vorteil: automatische Erinnerung an weitere Impftermine) - Freiwillige Reihenimpfungen in Schulen sollen wieder verstärkt möglich sein.
- Zusätzliche finanzielle Mittel für Information durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Weitere Info dazu auf der
- Homepage der Bundesregierung zum Gesetzesentwurf
- und in der Pressemitteilung dazu.
- Infektionsschutzgesetz (IFSG) in der jetzigen Form
- Ärzte für individuelle Impfentscheidung
- Impf-Info
Sowie für HH u. a. in folgenden Druchksachen