Aktuelles

Rückwirkend zum 1. Januar 2017 soll es gelten, heute wird es verkündet:

Das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“. Es bietet die Grundlage des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“.

Damit sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Das Besondere daran: es gilt erstmals auch für Kinder bis zum Schuleintritt. Dafür werden 1,126 Milliarden Euro z. V. gestellt.

Durch das Zustandekommen der Volksinititative (siehe vorangegangene Artikel von uns) ist die HH Bürgerschaft verpflichtet gewesen, den Initiatoren die Möglichkeit zu geben, ihre Forderungen vorzustellen.

Dies geschieht im Schulausschuss der HH Bürgerschaft am 11. Juli, ab 17 Uhr. Da mit großem Interesse und großer Teilnahme gerechnet wird, tagt der Schulausschuss an einem anderen Ort als sonst.

Während des G20-Gipfels in Hamburg ist nicht nur am Veranstaltungsort mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Die Sozialbehörde rechnet stadtweit nich mit großen Auswirkungen. Mitarbeiter der Kitas sowie die Familien können i. d. R. ihre  Kita erreichen.

Im Einzelfall kann - in Abstimmung mit den Eltern - eine Anpassung der Öffnungszeiten oder eine Schließung der Kita erfolgen. ABER: Während der Schließzeiten ist ein Betreuungsangebot für die Kinder bereitzustellen, die von den Eltern nicht selbst betreut werden können. Diese kann z.B. auch in Kooperation mit anderen Kitas erfolgen.

Wie bereits mitgeteilt und auf vorherigen Seiten zu lesen, bereitet das Kita Netzwerk eine Volksinitiative vor. Und was bzw. wer wird vor allem dafür gebraucht: natürlich Sammelhelfer und –helferinnen. Daher startet das Kita Netzwerk einen Aufruf um Unterstützung.

Alle weitere Info direkt beim Kitanetzwerk.

Die LEA Sitzung am 14. Juni stand im Fokus des Kinderschutzkonzeptes Unsere Referentinnen Larissa Zeinert, Elbkinder, Manja Scheibner, Parität, Antonia Dargel und Ann-Kathrin Kaiser, Margaretenhort informierten über die vorgegebenen Abläufe und gaben Einblicke in die Praxis. Eingegangen wurden auf die rechtlichen Hintergründe, auf die Arten der Kindswohlgefährdung, einrichtungsbezogene Kinderschutzkonzepte und Verfahrensvorgaben ebenso, wie auf den Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeiter.